© Sp-Niederrhein-Design / 46483 Wesel / Roonstraße 7 / Tel.:
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diesen
Link
kommen
Sie
zu
unserem
Formular.
Ähnliche
Links
werden
Sie
dann
auch
auf
Ihren
neuen
Seiten
entdecken.
Wir
wollen
erreichen,
dass
der
User,
der
einmal
Ihre
Seiten
„gefunden“
hat,
auch
mit
Ihnen
reibungslos
in
Kontakt
treten
kann.
Dazu
muss
er
nicht
erst
das
Fomular
suchen.
Er
kann
es
sofort
aus
der
Navigation heraus anklicken.
Informationen
zum
Thema
Arbeitsrecht
Informationen
zum
Thema
Erbrecht
In
der
Smartphone-Version
sind
natürlich
genügend
Schaltflächen
vorhanden,
um
den
Seitenbesucher
auch
hier
mit
detaillier-
ten Infos zu versorgen.
Jede
ordentliche
Kündigung
muss
im
Rahmen
einer
festgeschriebenen
Kündigungsfrist
erfolgen.
Handelt
es
sich
nicht
um
eine
außerordentliche
fristlose
Kündigung,
ist
hier
nach
gesetzlichen,
tarifvertraglichen
und
arbeitsvertraglichen
Kündigungsfristen
zu
unterscheiden.
Gesetzliche Regelungen zur Kündigungsfrist
Sofern
vertraglich
nichts
Anderes
vereinbart
wurde,
können
Arbeitnehmer
laut
§
633
BGB
mit
einer
vierwöchigen
Grundkündigungsfrist
jeweils
zum
15.
des
Monats
oder
zum
Monatsende
kündigen.
Diese
Frist
kann
gegebenenfalls
im
individuellen
Arbeitsvertrag
verlängert, jedoch nicht verkürzt werden